Professionelle Absauganlagen für reine Luft beim Schweißen – Busch Schweißtechnik Tirol

Auch wenn In Ihrer Werkstatt eine Belüftung oder Raumabsaugung installiert ist, kann es immer noch passieren, dass beim Schweißen gesundheitsschädigende Stoffe eingeatmet werden. Darum empfehlen wir eine Absaugung direkt im Arbeitsbereich.

Wie funktioniert eine Absauganlage?

Verschiedene Schadstoffe und der Schweißrauch werden direkt dort abgesaugt, wo sie durch das Schweißen entstehen,
und können so nicht in den Atembereich gelangen. 

Die effektivste Variante der Absaugung ist die Punktabsaugung: Die Luft bleibt beim Schweißen rein. Heute zählen Punktabsaugungen zur Standardausrüstung.

Umfassende Informationen und beste Beratung zu Absauganlagen und Arbeitsschutz

Unsere Fachleute beraten Sie gerne und demonstrieren Ihnen die Funktionen der Absauganlagen in unserer Werkstatt. Auch das Thema Arbeitsschutz am Schweißer-Arbeitsplatz liegt uns am Herzen, Darum bieten wir neben der umfangreichen, kompetenten Beratung zu den Sicherheitsmaßnahmen alles, was Ihre Mitarbeiter an Arbeitsschutz-Bekleidung benötigen, wie

Handschuhe

aus Leder, Nitril, etc.

Schuhe

Schweißschirme

Auf Wunsch sorgen wir für die individuelle Beschriftung oder Bestickung der Arbeitskleidung!


Nehmen Sie Kontakt mit Busch Schweißtechnik in Tirol auf,
wenn Sie Fragen zu den Absauganlagen oder dem Arbeitsschutz haben

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.